Sehr geehrte Mitglieder,
im Rahmen der von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen müssen wir den Betrieb der Golfanlage im November 2020 erfreulicherweise nicht schließen, sondern lediglich einschränken.
Im Folgenden haben wir für Sie die beiden wichtigsten Entscheidungen der CoronaSchutzverordnung NRW/Rhein-Erftkreis vom 30.10.2020, welche zum 02.11.2021 bis auf weiteres in Kraft tritt, aufgeführt und die daraus resultierenden Einschränkungen für unseren Spielbetrieb abgeleitet.
Lesen Sie hier weiter: